Eisenbahnsignale

Eisenbahnsignale
Eisenbahnsignale,
 
1) im weiteren Sinn optische oder akustische Zeichen zur Übermittlung eines Befehls, Auftrags oder einer Meldung (gemäß festen Vereinbarungen) zur Gewährleistung einer sicheren und flüssigen Betriebsführung. Art und Bedeutung der deutschen Eisenbahnsignale sind in der Eisenbahn-Signalordnung (ESO) gesetzlich verankert und im Signalbuch der DB dargestellt. Zu diesen Eisenbahnsignalen gehören auch die sichtbaren und hörbaren Signale der im Zug- und Rangierbetrieb tätigen Personen, wie der Abfahrauftrag des Aufsichtsbeamten oder Zugführers mit dem Befehlsstab oder einem Lichtzeichen. 2) Im engeren Sinn werden die zur Übermittlung benutzten optischen Zeichen als Eisenbahnsignale bezeichnet: bewegliche Signalflügel und -scheiben, fest stehende Scheiben und Tafeln sowie farbige Lichtpunkte mit Dauer- oder Blinklicht, Leuchtzahlen und -buchstaben. Signalfarben sind rot, grün, gelb und weiß, in manchen Ländern auch blau.
 
Haupt- und Vorsignale:
 
Flügelsignale bestehen aus dem Signalmast und an dessen oberem Ende einem beweglichem Flügel, quer zur Gleisrichtung nach rechts zeigend. Stellung waagerecht bedeutet Halt, 45º schräg nach oben Fahrt. Mit der Flügelbewegung wechseln auch eine rote (Halt) und eine grüne (Fahrt) Glasblende vor einer nachts oder ständig leuchtenden weißen Lichtquelle (heute Propangas- oder elektrische Leuchte). Unter dem Flügel kann ein zweiter angeordnet sein, der am Mast senkrecht nach oben oder zusammen mit dem oberen Flügel ebenfalls um 45º schräg gestellt ist. Zwei schräg stehende Flügel bedeuten Langsamfahrt, bei Nacht leuchtet dann senkrecht unter dem grünen zusätzlich ein gelbes Licht. Flügelsignale sind Hauptsignale; sie sichern als Ausfahr- und Einfahrsignale von Bahnhöfen, als Blocksignale zur Unterteilung langer Streckenabschnitte sowie als Deckungssignale vor Gefahrenstellen (z. B. bewegliche Brücken) den anschließenden Abschnitt. Bewegliche Signalscheiben werden als Vorsignale benutzt, die ankündigen, welches Signalbild das folgende Hauptsignal zeigt. Eine kreisrunde gelbe Scheibe bedeutet »Halt erwarten«, in waagerechte Stellung umgeklappt »Fahrt erwarten«. Mit einem Zusatzflügel kann »Langsamfahrt erwarten« angezeigt werden. Bei Nacht und an Licht-Vorsignalen bedeuten schräg übereinander zwei gelbe Lichter »Halt erwarten«, zwei grüne »Fahrt erwarten« sowie ein grünes und ein gelbes Licht »Langsamfahrt erwarten«. Bei der Deutschen Reichsbahn wurde an allein stehenden Vorsignalen auf das zweite Licht verzichtet. Formsignale mit Flügeln und Scheiben werden zunehmend durch elektrische Lichtsignale ersetzt. Lichtsignale tragen am Mast einen Signalschirm mit elektrischen Signallaternen; deren wesentlichen Bestandteile sind die Signallampen (meist mit zwei getrennten Leuchtfäden, wobei sich der Nebenfaden automatisch bei Ausfall des Hauptfadens einschaltet und eine Meldung auslöst), Farbscheibe, Linse, Streuscheibe und Schute zur Abschirmung einfallenden Sonnenlichts. Lichtsignale zeigen im Haupt-Vorsignal-System (Hv) der Deutschen Bundesbahn die gleichen Signalbilder wie die Formsignale bei Nacht. Die Deutsche Reichsbahn führte abweichende Haupt-Lichtsignale (Hl) ein, die den Haupt- und Vorsignalbegriff zu einem Signalbild zusammenfassen. Dabei erscheinen entweder zwei Lichter übereinander oder eines allein. Von zwei Lichtern übereinander gibt das untere an, welche Geschwindigkeit ab hier, das obere, welche vom nächsten Signal an nicht überschritten werden darf. Jedes Licht beinhaltet einen Geschwindigkeitsbegriff: 40 km/h, 60 km/h, 100 km/h und Höchstgeschwindigkeit (120 km/h). Um mit den beiden Farben Grün und Gelb auszukommen, kann das obere Licht auch blinken, das untere mit einem grünen oder gelben Lichtstreifen kombiniert sein. Die Deutsche Bahn AG hat 1994 ein einheitliches System von Kombinationssignalen (Ks-Signale) eingeführt, die nach und nach Hv- und Hl-Signale ersetzen. Die Ks-Signale trennen Fahrterlaubnis- und Geschwindigkeitssignalisierung. Für die Fahrterlaubnis genügen zwei Signallampen: in Hauptsignalen Rot (Halt) und Grün (Fahrt frei), in Vorsignalen Gelb (Haltankündigung) und Grün (Fahrt frei). Sind Haupt- und Vorsignal in einem Signalschirm zusammengefasst, kommt eine gelbe Signallampe hinzu. Grundsätzlich leuchtet jedoch immer nur ein Licht. Geschwindigkeitsbegrenzungen werden mit Zusatzanzeigern (Ankündigung Gelb, am Hauptsignal Weiß) durch den zulässigen Wert ohne die letzte Null (z. B. 4 für 40 oder 20 für 200 km/h) angegeben. Zur eindeutigen Unterscheidung sind die neuen Signale durch besondere Mastschilder gekennzeichnet.
 
In Deutschland stehen Eisenbahnsignale meist in Fahrtrichtung rechts, in Ländern mit Linksverkehr links vom Gleis. Bei eingeschränkten Platzverhältnissen oder mehreren Gleisen nebeneinander werden die Eisenbahnsignale vielfach an Auslegern oder Signalbrücken über dem Gleis angebracht. Vorsignale sind wegen der langen Bremswege von Zügen erforderlich. Sie stehen in der Regel im Bremswegabstand (700 oder 1 000 m) vor dem Hauptsignal, hinter dem zur Sicherheit noch ein Gefahrpunktabstand (hinter Einfahr- und Blocksignalen) oder ein Durchrutschweg (hinter Zwischen- und Ausfahrsignalen) vorgesehen wird. Bei eingeschränkter Sicht auf das Hauptsignal folgt dem Vorsignal vielfach ein zweites als Vorsignalwiederholer, der zur Unterscheidung durch ein weißes Zusatzlicht gekennzeichnet ist. Auf Neubaustrecken verzichtet die Deutsche Bahn AG künftig auf ortsfeste Eisenbahnsignale. Die erforderlichen Informationen werden ununterbrochen über Linienleiter oder Funk zwischen Zug und Steuerstellen der Strecke ausgetauscht, im Führerpult angezeigt, aber auch für die automatische Fahr- und Bremssteuerung (AFB) zu vollautomatischen Betrieb benutzt.
 
Übrige Signale:
 
Langsamfahrsignale kündigen Langsamfahrstellen im Bremswegabstand an und markieren deren Anfang, bei vorübergehenden Langsamfahrstellen (Baustellen, Mängel an Bahnanlagen) auch das Ende. Gleissperrsignale geben Weisungen im Rangierbetrieb, Weichensignale lassen auch aus einiger Entfernung die Stellung einer Weiche erkennen, Signale für den elektrischen Betrieb kennzeichnen z. B. das Ende der Fahrleitung (Halt für Fahrzeuge mit gehobenem Stromabnehmer) oder geben an Trennstellen Anweisungen (z. B. Ausschalten oder Bügel ab). Zu den Signalen am Zug gehören die nächtliche Spitzenbeleuchtung des Triebfahrzeugs (in Deutschland drei weiße Lichter in Form eines A) und das Zugschlusssignal, das die Vollständigkeit des Zuges erkennen lässt und den Betriebsstellen bestätigt, dass der befahrene Abschnitt wieder frei ist.
 
Die österreichischen und schweizerischen Eisenbahnsignale entsprechen im Wesentlichen den deutschen, haben aber abweichende und zusätzliche Signalbilder.
 
 
Ursprünglich wurden bei der Zugfolge lediglich bestimmte Zeit-, erst mit zunehmender Zugzahl räumliche Abstände eingehalten. Zur Verständigung zwischen den Stationen dienten Masten mit Ballons, Körben oder Flügeln, die sich auf einige Entfernung erkennen ließen; bei größeren Abständen mussten die Bahnwärter an der Strecke die Zeichen wiederholen. Ballonsignale wurden erstmals 1832 auf der Newcastle & Frenchtown Railroad in Nordamerika benutzt. Elektrotechnik wurde bei deutschen Eisenbahnen zur Auslösung von Läutewerken auf Nachbarstationen eingeführt. Die Grundform der Flügelsignale geht auf die bei der englischen Marine im 19. Jahrhundert üblichen Telegrafen zurück; dieser Begriff war auch in Deutschland üblich, bis die Eisenbahn-Signalordnung vom 5. Juli 1892 den Begriff »Signal« einführte.
 
 
R. W. Butz: Signale der Schweizer Bahnen (Zürich 21982);
 
Signale der Dt. Bahn, hg. v. der Gewerkschaft der Eisenbahner Dtl.s (31995).
 

Universal-Lexikon. 2012.

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